Rezept bequem online einreichen
- Du möchtest deine physiotherapeutische Behandlung beginnen? Reiche dein Rezept einfach und unkompliziert digital bei uns ein. Wir prüfen deine Angaben und melden uns schnellstmöglich bei dir.
Rezept bequem online einreichen
Du möchtest deine physiotherapeutische Behandlung beginnen? Reiche dein Rezept einfach und unkompliziert digital bei uns ein. Wir prüfen deine Angaben und melden uns schnellstmöglich bei dir.
Rezept digital übermitteln
Sende uns dein Rezept bequem online oder per E-Mail. So können wir deine Anfrage schnell bearbeiten und die weiteren Schritte mit dir abstimmen. Die Praxisverwaltung meldet sich zeitnah mit verfügbaren Terminen bei dir.
Rezept per Telefon durchgeben
Vereinbaren Sie Ihren Termin ganz einfach telefonisch. Unsere Verwaltung nimmt Ihre Daten auf, beantwortet Ihre Fragen und findet gemeinsam mit Ihnen einen passenden Termin.
Rezepte online einreichen und Termin buchen
Wenn du bereits ein gültiges Rezept hast, kannst du deinen Termin auch direkt online über Doctolib buchen. Der einfachste und modernste Weg.
Gut zu wissen
Akute Beschwerden erfordern eine schnelle Behandlung. Deshalb erhalten Sie bei uns in der Regel innerhalb von 2–3 Tagen einen Termin. Durch eine optimierte Terminplanung halten wir bewusst kurzfristige Behandlungstermine für Patientinnen und Patienten mit akuten Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen frei.
Unser Ziel ist es, Ihnen bei akuten Beschwerden schnell und kompetent zu helfen – ohne lange Wartezeiten. So können wir frühzeitig mit der Behandlung beginnen und Ihre Beschwerden gezielt lindern.
Wir bitten Sie, pünktlich zu Ihrem Termin zu erscheinen, damit wir ausreichend Zeit haben, Sie in Ruhe über den Behandlungsablauf und unsere Praxisrichtlinien zu informieren.
Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – relevante Röntgenbilder, MRT- oder CT-Aufnahmen, ärztliche Befunde sowie weitere Behandlungsunterlagen mit. Diese unterstützen uns dabei, Ihre Beschwerden bestmöglich einzuschätzen und die Behandlung individuell auf Sie abzustimmen.
Für die Behandlung und das Training bitten wir Sie außerdem, ein großes Handtuch für die Behandlungsliege oder die Trainingsgeräte mitzubringen.
Ihre erste Behandlung bei Novamedi beginnt mit einer umfassenden Analyse Ihrer Beschwerden sowie einer ganzheitlichen Untersuchung Ihres Körpers. Auf dieser Grundlage erstellen wir einen individuell auf Sie abgestimmten Behandlungsplan.
Anschließend kombinieren wir die für Ihre Situation effektivsten Behandlungsmethoden, um Ihre Schmerzen gezielt zu lindern, Ihre Beweglichkeit zu verbessern und Ihre persönlichen Gesundheitsziele nachhaltig zu erreichen.
Physiotherapeutische Behandlungen sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Gesetzlich Versicherte leisten jedoch – sofern keine Zuzahlungsbefreiung besteht – eine gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung.
Diese setzt sich zusammen aus:
- 10,00 € Rezeptgebühr sowie
- 10 % des verordneten Rezeptwertes.
Bitte begleichen Sie die Zuzahlung am Tag Ihrer ersten oder spätestens zweiten Behandlung. Den genauen Betrag teilt Ihnen unser Praxisteam gerne vor Ort mit.
Sollten Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sein, bitten wir Sie, eine Kopie Ihrer gültigen Befreiungsbescheinigung oder Befreiungskarte zu Ihrem ersten Termin mitzubringen.
Nach Behandlungsbeginn ist die Verordnung grundsätzlich bis zu drei Monate gültig. Um eine reibungslose Durchführung Ihrer Therapie zu gewährleisten, bitten wir Sie, gemeinsam mit uns auf die Einhaltung der geltenden Fristen zu achten.
Bei Fragen zur Gültigkeit Ihrer Verordnung oder zu Ihrem Behandlungsplan steht Ihnen unser Praxisteam jederzeit gerne zur Verfügung.
Bei der Terminvergabe bemühen wir uns, Ihre persönlichen Terminwünsche bestmöglich zu berücksichtigen.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns mindestens 24 Stunden im Voraus zu informieren. So haben wir die Möglichkeit, den Termin anderweitig zu vergeben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns vorbehalten, nicht rechtzeitig abgesagte oder versäumte Termine gemäß § 615 BGB in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
Möchten Sie gerne aus eigenem Antrieb aktiv gegen Ihre Beschwerden vorgehen, erkundigen Sie sich vor dem ersten Termin über Ihren Versicherungsstatus und klären Sie eine mögliche Kostenübernahme durch Ihre Privatversicherung bzw. private Zusatzversicherung. Werden einzelne Abrechnungspositionen nicht in vollem Umfang übernommen, ist der nicht erstattungsfähige Betrag von Ihnen selbst zu zahlen.
Wir arbeiten mit sämtlichen gesetzlichen Krankenkassen, BG’s sowie Privat- und Selbstzahlern zusammen.